Kunstwerke vermieten

Kunstwerke kann man nicht nur verkaufen – man kann sich auch vermieten! Und Kunstvermietung hat gleich mehrere Vorteile: Man bleibt nicht nur weiterhin Eigentümer der Arbeit, sondern plötzlich ist auch wieder Platz im Atelier.  Und, es gibt sogar noch einen dritten Vorteil: So mancher Kunde hat sich schon unsterblich in das gemietete Werk verliebt und wollte es am Ende doch noch kaufen…

Kunstvermietung ist eine gute Alternative zum Verkauf eines Kunstwerks

Allerdings erscheint es auf den ersten Blick viel komplizierter, ein Kunstwerk zu vermieten als es zu verkaufen. Lass dich davon nicht abschrecken – wenn man sich ein bisschen mit der Materie beschäftigt, ist es gar nicht so schlimm. Nachfolgend findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen und ganz unten auf der Seite sogar ein Vertragspaket mit allen Dokumenten, die du brauchst, um Kunstvermietung professionell abzuwickeln.

Viel Erfolg!

Kunstvermietung – wie funktioniert das? Antworten auf häufig gestellte Fragen…

Wie läuft das mit der Versicherung?

Für die Versicherung ist der Mieter/die Mieterin zuständig. Meist genügt ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft, um das Kunstwerk in die Hausrats- bzw. Betriebsversicherung einzuschließen. Die jeweilige Jahresprämie wird sich dadurch erfahrungsgemäß nicht oder nur wenig erhöhen.

Wer übernimmt den Transport?

Auch die Transportkosten gehen normalerweise zu Lasten des Mieters (siehe Verträge). Gegen Absprache kümmert sich der Künstler/die Künstlerin sicherlich gerne um eine fachgerechte Verpackung und is bei der Abwicklung des Transportes behilflich, zumal er seine Werke gewiss schon öfters verschickt hat und Erfahrung und Kontakte zu Transportunternehmern hat.

Was passiert, wenn der Mieter die Bilder vorzeitig zurückgeben will?

Auch das ist vertraglich geregelt: Im Vertrag ist vermerkt, mit welcher Frist (z.B. mit 6 Wochen) kündbar ist. Die Bilder können dann zurückgegeben werden. Allerdings ist dann auch der Mietpreis für die restliche Vertragslaufzeit fällig – der Mieter muss also auf jeden Fall für die gesamte Vertragslaufzeit bezahlen, egal ob er die Bilder behält oder nicht.

Was passiert, wenn der Künstler ein vermietetes Werk vorübergehend für eine Ausstellung braucht?

Gemäß den Vertragsbedingungen hat der Künstler/die Künstlerin das Recht, Werke für den Zeitraum von Ausstellungen zurückzunehmen. Allerdings hat er für diese Zeit dem Mieter/der Mieterin eine gleichwertige Arbeit als Ersatz zu stellen. Alle anfallenden Verpackungs- und Transportkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Künstlers.

Hat der Künstler das Recht auf Zutritt zu seinen Werken?

In bestimmten Fällen (z. B. für Fotos) muss der Mieter dem Künstler Zutritt zu den Werken gewähren. Natürlich muss der Künstler dies genügend lange vorher ankündigen, sodass ein für beide Seiten passender Termin gefunden werden kann. Allerdings kann der Künstler über die Räumlichkeiten des Mieters nicht als eine Art von „Show Room“ verfügen, und ständig Privatführungen für seine Sammler und Kunstpublikum veranstalten, außer dies ist im Mietvertrag ausdrücklich gestattet.

Tipp: Privatführungen bieten sich wohl weniger für Privatkunden an, sind aber eventuell eine willkommene Alternative für Unternehmen mit öffentlich zugänglichen Räumen oder ohnehin häufigem Publikumsverkehr; im Gegenzug zu so viel Freiräumen seitens des Mieters könnte man dann eventuell auch einen günstigerer Mietpreis vereinbaren.

Darf der Mieter vom gemieteten Werk z. B. Fotos machen und über diese verfügen (z. B. ins Internet stellen, für Illustrationen verwenden)?

Grundsätzlich gilt: Nein. Denn auch wenn sich das Kunstwerk physisch im Verfügungsbereich des Mieters befindet, verbleiben doch alle Urheber- und Verwertungsrecht ausschließlich beim Künstler/bei der Künsterin. D. h. Fotos von den gemieteten Werken dürfen nur nach Rücksprache und gegen entsprechendes Honorar an den Künstler verwertet werden.

Wie berechnet sich der Mietpreis?

Der Mietpreis berechnet sich prozentual vom Wert des Kunstwerkes, wobei die Prozentsätze abhängig vom Nutzer (Privatperson oder Unternehmen) und der Mietdauer sind. Im Kunstvermietung-Vertragspaket gibt es einen Mietpreisrechner, mit dem sich die Mietpreise ganz einfach ermitteln lassen.

Wichtig: Zusätzlich werden bei Vermietung von Kunstwerken 19 % MwSt. fällig, sofern der Künstler nicht als Kleinstunternehmer von der Mehrwertsteuerpflicht befreit ist.

Ach ja, Mehrwertsteuer! Sind das nun 7 %, oder 19 %, oder ist gar keine Mehrwertsteuer fällig?

Ob ein Künstler mehrwertsteuerpflichtig ist, hängt von seinem Jahresumsatz ab; liegt dieser unter einem bestimmten Betrag, steht es ihm frei, sich auf die Kleinunternehmerregelung zu berufen und sich bei seinem Finanzamt von der Mehrwertsteuerpflicht befreien zu lassen. Ob er dies tut, oder auch nicht, sind Fragen, die den Rahmen dieser Website sprengen würden, und die der Künstler ggf. mit seinem Finanzamt oder Steuerberater abklären sollte.

Für uns relevant sind jedoch die – falls der Künstler/die Künstlerin mehrwertsteuerpflichtig ist – jeweils anzuwendenden Mehrwertsteuersätze. Für den Verkauf von Kunstwerken (und hierunter fällt z. B. auch die Angabe des Wertes auf Lieferschein und Werkliste) gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Bei Vermietung jedoch, die ja strenggenommen keine wirklich „künstlerische Tätigkeit“ ist, ist der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig.

Wichtig: Die hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr und beziehen sich ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Bitte klärt das ggf. nochmal mit eurem Steuerberater!

Was passiert, wenn der Mieter sich entscheidet, die Werke länger als ursprünglich vereinbart zu behalten?

Sofern der Künstler noch keine vertraglichen Vereinbarungen mit dritten Parteien über den anschließenden Verbleib der Werke geschlossen hat (z. B. neue Mietverträge mit anderen Interessenten), steht einer Verlängerung wohl nicht im Wege: Der Vertrag kann einfach verlängert werden, oder aber es kann ein neuer Mietvertrag geschlossen werden. Allerdings sollte man sich als professionell arbeitender Künstler nicht darauf einlassen, den bereits bezahlten Mietpreis rückwirkend zu senken.

Was passiert, wenn sich ein Kunde entscheidet, das Bild nach Ablauf des Mietvertrages zu kaufen? Wird der Mietpreis dann auf den Kaufpreis angerechnet?

Der Mietpreis stellt eine Vergütung für die Bereitstellung des Werkes dar, und ist keineswegs als Anzahlung auf den Kaufpreis zu verstehen (Speziell für Unternehmer ist dieser Sachverhalt wichtig, denn für Sie gelten beim Erwerb von Kunstwerken gelten besondere Regeln.). Allerdings ist es sicherlich möglich und Verhandlungssache, zumindest einen Teil des bereits bezahlten Mietpreises als Tilgung auf den Kaufpreis anzurechnen.

Kunstvermietung: alle Verträge, Formulare und sogar ein Mietpreisrechner…

Hier kannst du alle Verträge und Formulare, die du für die Vermietung deiner Kunstwerke brauchst, sowie einen Mietpreisrechner als Vertragspaket herunterladen. Die ZIP-Datei Kunstvermietung-Vertragspaket enthält alle Dateien im PDF- bzw. ODT/ODF-Format und du kannst die Inhalte im Rahmen deiner künstlerischen Tätigkeit frei verwenden.

Im einzelnen enthält das Kunstvermietung-Vertragspaket

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunst
  • Mietvertrag für Kunstwerke
  • Lieferschein Kunst
  • Werkliste Kunst
  • Preisrechner
  • Hinweise

Weitere Verträge
Seit Ende September 2005 gibt es übrigens alle Musterverträge der Honorar- und Tarifkommission von Ver.di als Sammelmappe. Nähere Informationen gibt es hier: https://kunst-kultur.verdi.de/bildende-kunst/vertragswerk

Hinweis in eigener Sache: Bitte beachte, dass die hier zur Verfügung gestellten Erklärungen, Hinweise und Dokumente den im Impressum genannten Haftungsausschlüssen unterliegen.

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