Sozialversicherung: den Künstlerstatus klären
Ob man seine selbständige unternehmerische Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübt, hat entscheidenden Einfluss auf den eigenen Status im Sinne der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, kurz: der Sozialversicherung für Künstler. Das bedeutet, dass hauptberuflich selbständige Künstler, die pro Jahr mindestens 3.900 Euro verdienen in Bezug auf ihre Sozialversicherung im Vergleich zu anderen selbständigen Unternehmern einen Sonderstatus haben: für sie gibt es die Künstlersozialkasse.
Sozialversicherung für Künstler: die Künstlersozialkasse
Die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind zwar direkt bei der jeweiligen Kranken- bzw. Rentenversicherung versichert, allerdings übernimmt die KSK den Arbeitgeberanteil. Das bedeutet, anders ausgedrückt, dass Künstler – wie angestellte Arbeitnehmer – von den Beiträgen zur Sozialversicherung nur 50 % bezahlen müssen. Außerdem gibt es einen weiteren Vorteil: die Versicherungsbeiträge berechnen sich nach dem tatsächlichen Jahreseinkommen und nicht nach den Mindestbeiträgen der jeweiligen Versicherung.
Wie viel das im Einzelfall ist, zeigt ein Beitragsrechner für die KSK:
Die Mitgliedschaft in der KSK ist für Künstler übrigens nicht nur ein Recht, es ist sogar eine Pflicht – für beide Seiten. Das bedeutet also einerseits, dass hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch Tätige sich über die KSK versichern müssen. Und es bedeutet andererseits, dass die KSK hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch Tätige aufnehmen muss.
Hier geht es zum Bestellformular für die Anmeldeunterlagen der KSK:
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