Versicherungen für Künstler: Sozialversicherung und mehr

Sozialversicherung: den Künstlerstatus klären

Ob man seine selbständige unternehmerische Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübt, hat entscheidenden Einfluss auf den eigenen Status im Sinne der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, kurz: der Sozialversicherung für Künstler. Das bedeutet, dass hauptberuflich selbständige Künstler, die pro Jahr mindestens 3.900 Euro verdienen in Bezug auf ihre Sozialversicherung im Vergleich zu anderen selbständigen Unternehmern einen Sonderstatus haben: für sie gibt es die Künstlersozialkasse.

Sozialversicherung für Künstler: die Künstlersozialkasse

Die  Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK)  sind zwar direkt bei der jeweiligen Kranken- bzw. Rentenversicherung versichert, allerdings übernimmt die KSK den Arbeitgeberanteil. Das bedeutet, anders ausgedrückt, dass Künstler  – wie angestellte Arbeitnehmer – von den Beiträgen zur Sozialversicherung nur 50 % bezahlen müssen. Außerdem gibt es einen weiteren Vorteil: die Versicherungsbeiträge berechnen sich nach dem tatsächlichen Jahreseinkommen und nicht nach den Mindestbeiträgen der jeweiligen Versicherung.
Wie viel das im Einzelfall ist, zeigt ein Beitragsrechner für die KSK:

Die Mitgliedschaft in der KSK ist für Künstler übrigens nicht nur ein Recht, es ist sogar eine Pflicht – für beide Seiten. Das bedeutet also einerseits, dass hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch Tätige sich über die KSK versichern müssen. Und es bedeutet andererseits, dass die KSK hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch Tätige aufnehmen muss.
Hier geht es zum Bestellformular für die Anmeldeunterlagen der KSK:

Online Workshops und Webseminare

Der BBK hat 2024 ein Online-Seminar zum Thema KSK durchgeführt, das unter folgendem Link abrufbar ist:

Die KSK selbst bietet neben Online-Sprechstunden auch Webseminare zu verschiedenen Themen an:

Weitere Versicherungen für Künstler: Schadensfälle, Haftpflicht, Unfall

Eventuell sind für Kunstschaffende noch weitere Versicherungspolicen sinnvoll. Z. B. eine Versicherung für Schadensfälle, z. B. an (fertigen und unfertigen) eigenen Kunstwerken, am Atelier und der Atelierausstattung oder an fremdem Eigentum. Oder eine Versicherung die die eigenen Werke auf Transporten und/oder in fremden Räumen bzw. Ausstellungen schützt. Oder eine Versicherung, die in Haftungsfällen einspringt bzw. ungerechtfertigte fremde Forderungen ggf. abwehrt. Oder aber eine Unfallversicherung, die Kunstschaffende bzw. deren Verdienstausfall absichert.

Solltest du nach einer Police für die o.g. Konstellationen suchen, melde dich gerne bei uns, wir haben Kontakt zu Anbietern derartiger Spezialversicherungen für Kunstschaffende und teilen unser Wissen gerne.

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