Kunstförderung: Welche Unterstützung für Kunstschaffende gibt es?

Viele Kunstschaffende interessieren sich für Fördermöglichkeiten – aber es ist gar nicht so leicht zu verstehen, auf welche Weise künstlerische Arbeit in Deutschland überhaupt unterstützt wird. Denn grundsätzlich gilt erst einmal: Dein Berufsweg ist deine eigene Entscheidung, und damit trägst du auch selbst einen großen Teil des wirtschaftlichen Risikos.

Trotzdem gibt es in Deutschland verschiedene Instrumente, durch die Kunstschaffende unterstützt oder zumindest abgesichert werden.

Förderung für Kunstschaffende

Klassische Kunstförderung

Am bekanntesten ist die klassische Kunstförderung. Dazu gehören vor allem Projektförderungen, Stipendien, Residenzen und bestimmte kommunale Förderinstrumente wie etwa Atelierförderungen durch Städte oder Gemeinden.

Der Nachteil: Um diese Förderungen zu erhalten, muss man sich in der Regel bewerben – und das tun viele, die Konkurrenz ist also entsprechend groß. Außerdem ist die Förderung meist zeitlich begrenzt, oft projektbezogen und nur selten existenzsichernd. Sie kann zwar wichtige Impulse geben, ersetzt aber meistens kein dauerhaft tragfähiges Einkommen.

Gründungsförderung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Bundesagentur für Arbeit eine selbstständige Tätigkeit fördern – etwa über den Gründungszuschuss oder, im Fall des Bürgergeldbezugs, über das Einstiegsgeld.

Der Gründungszuschuss ist dabei eine Unterstützung für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufbauen wollen. Das Einstiegsgeld ist eine ergänzende Förderung für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, wenn eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

Allerdings braucht man für diese Art der Förderung ein sehr solides und nachvollziehbares Konzept mit erkennbarem Marktbezug. Gerade rein künstlerische Tätigkeiten werden von Behörden dabei häufig kritisch bewertet oder als wirtschaftlich nicht ausreichend tragfähig eingeschätzt.

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist kein Förderprogramm im engeren Sinn, aber für viele Kunstschaffende ein zentrales Instrument der sozialen Absicherung. Über sie können sich selbstständige Kunstschaffende zu vergleichbaren Bedingungen wie Angestellte kranken-, pflege- und rentenversichern.

Die KSK finanziert also nicht direkt den Lebensunterhalt, aber sie erleichtert den Zugang zu den Sozialversicherungen erheblich. Gerade deshalb ist sie für viele professionelle Kunstschaffende von großer Bedeutung.

Private Finanzierung

Private Finanzierung ist in der Realität wohl der häufigste Weg, um künstlerische Arbeit zu ermöglichen. Das bedeutet konkret, dass der Lebensunterhalt über Nebenjobs, Brotberufe, Lehraufträge, das Einkommen eines Partners oder einer Partnerin oder auch über Erspartes gesichert wird.

Für viele Kunstschaffende ist genau das die (für Außenstehende oft unsichtbare) Wirklichkeit: Die Kunst wird nicht direkt gefördert sondern durch andere Einkommensquellen mitgetragen. Das ist weniger glamourös als ein Stipendium, aber oft der praktische Normalfall.

Fördermöglichkeiten für Kunstschaffende mit Behinderung

Auch für Kunstschaffende mit Behinderung gibt es in Deutschland in der Regel keine einfache, direkte „Künstlerförderung“ für Kunstschaffende mit Behinderung. Es gibt jedoch Möglichkeiten im System von Inklusion und Teilhabe.

Wer einen anerkannten Unterstützungsbedarf hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten, die nicht unmittelbar die Kunst, wohl aber die Ausübung einer künstlerischen oder kunstpädagogischen Tätigkeit ermöglichen. Ein solcher Unterstützungsbedarf ergibt sich in der Regel aus einer Behinderung und dem daraus entstehenden konkreten Bedarf an Hilfen zur Teilhabe. Maßgeblich ist also nicht nur der Grad der Behinderung, sondern die Frage, welche Unterstützung tatsächlich notwendig ist, um am beruflichen oder gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Während der Staat bei Menschen ohne Behinderung im Wesentlichen sagt: „Dein Berufsweg ist deine eigene Entscheidung, und du trägst das Risiko selbst“, ist er bei Menschen mit Behinderung zusätzlich verpflichtet, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wichtig ist dabei: Es geht nicht um Bevorzugung, sondern um den Ausgleich von Einschränkungen, die andere nicht haben.

Diese Unterstützung ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft und in der Praxis oft bürokratisch schwer zugänglich.

Eingliederungshilfe

Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Über sie können unter Umständen Assistenzleistungen, Arbeitsmittel, Unterstützung bei einer selbstständigen Tätigkeit oder auch bestimmte strukturelle Rahmenbedingungen finanziert werden.

Je nach Bundesland und Einzelfall sind die Sozialämter oder andere zuständige Träger die Ansprechpartner.

Persönliches Budget

Ein weiteres, oft unterschätztes Instrument ist das Persönliche Budget. Dabei erhalten Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen Geld anstelle von Sachleistungen, um sich notwendige Unterstützung selbst zu organisieren.

Für Kunstschaffende kann das interessant sein, weil sich damit zum Beispiel Assistenz im Atelier, organisatorische Hilfe oder andere individuelle Unterstützungsformen flexibler gestalten lassen.

Stiftungen und spezielle Programme

Auch Stiftungen und besondere Förderprogramme können eine Rolle spielen. Dazu gehören etwa Förderungen für Inklusionsprojekte oder regionale Stiftungen, die kulturelle und soziale Vorhaben unterstützen.

Ob ein Projekt förderfähig ist, hängt dabei stark davon ab, wie es aufgestellt ist. Vor allem dann, wenn neben der künstlerischen Tätigkeit auch ein inklusiver, sozialer oder kulturvermittelnder Aspekt erkennbar ist, können sich zusätzliche Fördermöglichkeiten ergeben.

Kunst, Behinderung und Alter

Auch das Alter spielt in der Praxis eine Rolle. Rein formal ist es zwar kein Ausschlusskriterium, da sich die Leistungen zur Teilhabe grundsätzlich nicht am Alter, sondern an Behinderung und Unterstützungsbedarf orientieren und das Ziel der Leistungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist. Faktisch macht es jedoch oft einen Unterschied, ob jemand noch im Erwerbsleben steht oder sich bereits im Rentenalter befindet. Jüngere Kunstschaffende mit Behinderung werden eher unter dem Gesichtspunkt der beruflichen Integration oder der selbstständigen Erwerbstätigkeit gefördert. Bei älteren Menschen verschiebt sich der Schwerpunkt dagegen häufiger in Richtung soziale und kulturelle Teilhabe, Lebensqualität und Stabilisierung.

Das bedeutet: Je älter die antragstellende Person ist, desto unwahrscheinlicher wird eine Förderung, die auf den beruflichen Aufbau abzielt. Mit zunehmendem Alter steht dagegen die Unterstützung zur gesellschaftlichen Teilhabe immer stärker im Vordergrund.

Fazit

In Deutschland wird künstlerische Arbeit nur in begrenztem Maß direkt gefördert. Am ehesten gibt es projektbezogene Unterstützung, soziale Absicherung oder individuelle Förderwege in besonderen Lebenslagen. Wer künstlerisch arbeiten will, braucht deshalb meist nicht nur Talent und Ausdauer, sondern auch einen realistischen Blick auf die eigenen finanziellen Grundlagen.

Für Kunstschaffende mit Behinderung können sich zusätzliche Möglichkeiten über das Teilhabe-System eröffnen. Auch dort gilt jedoch: Nicht jede künstlerische Tätigkeit wird automatisch gefördert. Entscheidend ist, wie der Unterstützungsbedarf begründet wird und welche Form von Teilhabe konkret ermöglicht werden soll.

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